Menü
K

Rauchmelder retten Leben

Warum brauche ich einen Rauchmelder?

Zwei tragische Brandeinsätze 2007 im Amt Probstei mit tödlichem Ausgang, bei denen die Opfer anRauchgasvergiftung gestorben sind.

In einem Brandfall haben Sie keine 10 Minuten Zeit um sich in Sicherheit zu bringen. Circa drei Minuten müssen reichen. Gehen Sie niemals davon aus, dass sie von Nachbarn oder Haustieren gewarnt werde, denn rund 35% der Brände in Deutschland entstehen nachts während Sie, ihr Hund und der Nachbar schlafen. Und wenn Sie jetzt denken, dass Sie einen Brand nachts riechen, haben Sie falsch gedacht, denn nachts schläft auch der Geruchssinn!

 

Ein weiteres Argument warum Rauchmelder Leben retten ist, dass ca. 70% aller Brandopfer nachts ums Leben kommen, alleine das sollte schon ein Punkt sein um ungefähr 5 Euro in sein eigenes Leben zu investieren.

 

 

Rauchmelderpflicht in Deutschland

Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 52 Absatz 7 (BauO S-H) vom 01. Januar 2005.

  • Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • Rauchmelderpflicht für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2009


Worauf muss ich beim Kauf achten?

Beim Kauf eines Rauchmelders ist darauf zu achten, dass das VdS-Prüfzeichen und CE-Symbol vorhanden ist, der Rauchmelder eine Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung hat, einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung hat und das Rauch von allen Seiten gut in das Gehäuse eindringen kann. Die Batterien des Rauchmelders sollten über eine Lebensdauer von 5 Jahren verfügt.

Vorteile von Funk-Rauchmeldern:
Durch die Überwachung mit Funk-Rauchmeldern ist es möglich, auch vor Bränden in wenig genutzten Räumen gewarnt zu werden. Die Zentraleinheit ist mit allen Rauchmeldern verbunden und schlägt so auch Alarm, wenn es in einem Raum brennt der einen schlecht hörbaren Rauchmelder enthält, d.h. wenn z.B. der Rauchmelder im Keller wegen eines Brandes auslöst, werden gleichzeitig alle Rauchmelder im Haus mit ausgelöst.


Rauchmelder auch für hörgeschädigte Menschen

Verschiedene Firmen bieten mittlerweile auch Rauchmeldersysteme für Hörgeschädigte an. Das System besteht aus dem Rauchmelder, einem Alarm- und Handy-Sender sowie Zusatzgeräten, die mit Blitzlicht und/oder Vibration eines Gerätes auf den Alarm aufmerksam machen.

Der spezielle Rauchmelder warnt erstens durch starke Lichtblitze, die von der Netzhaut des Auges besonders leicht wahrgenommen werden, zweitens bringt er eine kleine Scheibe im Bettzeug des schlafenden Hörgeschädigten zum Vibrieren, so dass die Person aufwacht und damit auch nachts vor Rauch und Brandgefahr geschützt ist.


Montage und Installation

Mindestschutz:
Um den Mindestschutz zu erreichen gilt: In jedem Flur eines Stockwerks ein Rauchmelder und in jedem Fall in jedem Schlafzimmer ein Rauchmelder.

Optimaler Schutz:
Um optimal gegen giftige Dämpfe/Gase geschützt zu sein sollte man in Wohnzimmern und in Kellern sowie auf Dachböden einen Rauchmelder installieren. Auch ein Rauchmelder in der Küche kann sehr hilfreich sein. Dafür muss jedoch ein Wärmedifferenzmelder und kein Fotozellenrauchmelder eingesetzt werden.

Installation:
Ein Rauchmelder muss immer an der Zimmerdecke und mindestens 50cm von der Wand entfernt (Zimmermitte) installiert werden. Er darf nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft, sowie nicht in der Dachspitze (über 6m Höhe) angebracht werden.
Des weiteren können handelsübliche Rauchmelder auch nicht in Räumen mit starker Dampf-, Staub- oder Rauchentwicklung (Bad, Küche, Wirtschaftsgebäude) angebracht werden, hierfür gibt es spezielle Rauchmelder.

 

Download: Merkblatt.pdf

Copyright 2000 - 2023 | Feuerwehr Brodersdorf | Impressum | Design Seitenschmie.de